a) soweit Lorenz Messtechnik, ihren gesetz­lichen Vertretern oder Erfüllungs­gehilfen Vorsatz oder grobe Fahr­lässig­keit zur Last fällt,
      b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
      c) bei Mängeln, die Lorenz Messtechnik arglistig verschwiegen hat,
      d) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
      e) soweit nach Produkt­haftungs­gesetz für Personen- oder Sach­schäden an privat genutzten Gegen­ständen gehaftet wird.

Für weitergehende Schadens­ersatz­ansprüche haftet Lorenz Messtechnik nicht. Etwaige Rechte aus Mängel­gewähr­leistung bestehen nicht.

(3) Eine wesentliche Vertrags­pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durch­führung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags­partner regel­mäßig vertraut und vertrauen darf.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesent­licher Vertrags­pflichten (unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahr­lässig­keit) haftet Lorenz Messtechnik jedoch nur begrenzt auf den vertrags­typischen, vernünftiger­weise vorher­sehbaren Schaden.

(5) Der vertrags­typische, vorher­sehbare Schaden ist in Höhe des Vertrags­wertes der betroffenen Leistung anzu­setzen.

§ 5 Datenschutz

Lorenz Messtechnik respektiert und schützt Ihre personen­bezogenen Daten. Ihre Daten werden von Lorenz Messtechnik ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt. Weitere Informationen können Sie den Hinweisen zum Datenschutz entnehmen.

§ 6 Änderung der Nutzungsbedingungen

(1) Lorenz Messtechnik behält sich das Recht vor, die Nutzungs­bedingungen in einer für Sie zumut­baren Weise und nur mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmen­bedingungen oder zur Erweiterung bzw. Ergänzung des Leistungs­umfangs notwendig ist.

(2) Auf eine Änderung der Nutzungs­bedingungen werden Sie ausdrücklich von Lorenz Messtechnik hingewiesen. Sie sind berechtigt, der Einbe­ziehung der geänderten Nutzungs­bedingungen innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Benach­richtigung zu widersprechen. Wenn Sie der Einbeziehung der geänderten Nutzungs­bedingungen nicht frist­gerecht wider­sprechen, gelten die geänderten Nutzungs­bedingungen als in das Vertrags­verhältnis einbezogen, wenn Lorenz Messtechnik Sie bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung Ihres Verhaltens hingewiesen hat. Für den Fall, dass Sie der Einbeziehung der geänderten Nutzungs­bedingungen frist­gerecht widersprechen, behält sich Lorenz Messtechnik das Recht vor, die Vertrags­beziehung fristlos zu kündigen und Ihr Benutzer­konto nach vorheriger Ankündigung per E-Mail zu löschen.

§ 7 Sonstiges

(1) Für alle Auseinander­setzungen aus diesen Nutzungs­bedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Inter­nationalen Privat­rechts ist ausgeschlossen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Forderungen ist an dem Geschäfts­sitz von Lorenz Messtechnik, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen sind.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungs­bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bestim­mungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirk­samen Bestimmungen gelten die gesetz­lichen Regelungen.


Stand: 12.04.2018

Verband für Sensorik und Messtechnik AMA

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEOF

Qualitätsmanagement ISO 9001